Erstuntersuchung
Im Rahmen des Erstgespräches werden die bisherigen Erkrankungen , die derzeitigen Beschwerden und ein klinischer Status und ein EKG erhoben.
Je nach Beschwerden und Notwendigkeit kann eine Ultraschalluntersuchung erfolgen.
Kosten: € 150 oder €180 (je nachdem ob eine Ultrschalluntersuchung durchgeführt wird)
Ergometrie (Belastungs EKG)
Bei der Ergometrie wird die Leistungsfähigkeit, das Blutdruckverhalten unter Belastung und die indirekt die Durchblutung der Herzkranzgefäße untersucht. Auch können Herzfrequenzbereiche für das Training ermittelt werden.
Bitte kommen Sie zu dieser Untersuchung nicht nüchtern, nehmen Sie Ihre Medikamente normal ein (auch die Blutdruckmittel) und bringen Sie sportliche Bekleidung (gemütliche Hose und Schuhe) mit.
Kosten: € 150
Echokardiographie (Herzultraschall)
Bei der Herzultraschallunterscuhung werden die Pumpfunktion des Herzens und die Herzklappenfunktion untersucht.
Für diese Untersuchung bedarf es keinerlei Vorbereitung.
Kosten: € 120
Carotis-, Abdomen- (Bauch-) und Schilddrüsenultraschall
Bei der Ergometrie wird die Leistungsfähigkeit, das Blutdruckverhalten unter Belastung und die indirekt die Durchblutung der Herzkranzgefäße untersucht.
Kosten: € 50-80 (je nach Organ)
Spirometrie (Lungenfunktion)
Bei der Lungenfunktion werden die Atemwege (große und kleine) und die Lungen untersucht.
Kosten: € 50
OP-Freigaben
Vor Untersuchungen ist eine internistische Freigabe obligatorisch. Bitte bringen Sie zum Termin einen aktuellen Blutbefund (nicht älter als 14 Tage) sowie ein Lungenröntgen (wenn Sie über 50 Jahre sind) mit.
Kosten: € 90
Rückerstattung
Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag.
Wichtig für Sie als Patient ist: Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient.Der Patient hat den rechtlichen Anspruch die Honorarnote beim Sozialversicherungsträger einzureichen.Grundsätzlich besteht der Anspruch auf 80% des Honorars, den ein Facharzt mit Kassenvertrag für diesselbe Leistung erhalten würde.
Sie erhalten bei jedem Termin eine Honorarnote, wo die entsprechendne Leistungen angeführt sind und können diesen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Falls Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel haben können Sie auch den verbleibenden Betrag bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.